Die Verwaltung wird gebeten, zu dem vorliegenden Lärmaktionsplan in der BZV vorzutragen, insbesondere in Bezug auf die Betroffenheit von Sennestadt.
Außerdem wird darum gebeten folgende Fragen zu beantworten:
- Warum sind div. Karten / Unterlagen im RatsInformationsSystem nicht abzurufen?
- Warum ist auf einigen Karten nicht ganz Bielefeld abgebildet? Sennestadt wird hier gelegentlich „abgeschnitten“ (z.B. Anlage 22).
- Wir fügen diesem Antrag eine Auskunft aus 08-2020 aus dem BMVI bei. Liegt der Verwaltung die dort angegebenen Ergebnisse der Verkehrszählungen auf der BAB2 vor? Liegen sie dem vorliegenden LAP zugrunde?
- Liegt dem LAP die seit 08-2020 gültigen neuen und niedrigeren „Auslösewerte“ für Lärmschutz an Bundesfernstraßen zugrunde? Wenn nicht, wird um eine Aktualisierung des LAP in Bezug auf die Sennestädter Bereiche an der BAB2 und BAB33 gebeten.
Eine grobe Auswertung der Vorlage zum LAP hat ergeben, dass auf der BAB2 erneut ein lärmmindernder Asphalt eingebaut werden soll. Das ist zu begrüßen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass diese Lärmreduktion im Laufe der Zeit nachlässt. Deshalb beantragt die BZV erneut, einen aktiven Lärmschutz direkt an der BAB2 in Form einer Lärmschutzwand auf dem Gebiet der Sennestadt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Markus Müller