M E L D U N G - 21. Juli 2015Das umstrittene Betreuungsgeld verstößt in seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute einstimmig entschieden. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig. "Damit ist die Herdprämie endlich vom Tisch. Wir haben das Konzept nie unterstützt", kommentiert Britta Altenkamp, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen.
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